AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung und Vermarktung von Online Escape Games – FLAMe games GmbH

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den nachfolgenden Geschäftsbedingungen die männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven
und Pronomen verwendet.

§ 1 Gegenstand des Auftrages/ Auftragsbestandteile

  1. Der Auftraggeber überträgt der FLAMe games GmbH als Auftragnehmer die Durchführung der in der Beauftragung beschriebenen Leistung.
  2. Als Auftragsbestandteile gelten die Leistungsbeschreibungen des Auftraggebers, das Angebot des Auftragnehmers und im Übrigen die Bestimmungen des BGB.
  3. Änderungen der Auftragsbestandteile werden ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung durch die FLAMe games GmbH wirksam.
  4. Die FLAMe games GmbH versichert, berechtigt zu sein, Online Escape Games durchzuführen, Spielcodes und Marketingmaterial zu den angebotenen Online Escape Games zu vermarkten und an Dritte zur Weitervermarktung zu veräußern.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Sofern ein Angebot durch den Auftraggeber mit einer schriftlichen oder telefonischen Bestätigung angenommen wurde, kommt es durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung durch die FLAMe games GmbH zu einem Vertragsabschluss. Der Versand einer zu einem angenommenen Angebot gehörenden Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.
  2. Die FLAMe games GmbH hat, sofern nicht anders vereinbart, eine Frist von zwei Wochen einzuhalten, um eine Auftragsbestätigung zu versenden.

§ 3 Auftragsdauer, Kündigung und Stornierungskosten

  1. Das Auftragsverhältnis wird bis zur vollständigen Erfüllung der Leistung sowie deren Bezahlung aufrechterhalten.
  2. Tritt der Auftraggeber aus dem Vertragsverhältnis aus, ist der Auftragnehmer berechtigt folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
    – bis zu 28 Tage vor dem Event, 10 % des vereinbarten Gesamtpreises
    – 28-14 Tage vor dem Event, 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
    – ab 14 Tage vor dem Event, 80% des vereinbarten Gesamtpreises
  3. Der Auftragnehmer kann das Vertragsverhältnis nur im Falle höherer Gewalt kündigen.
  4. Außerordentliche Kündigungen bleiben allen Vertragsparteien vorbehalten.

§ 4 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, auch in elektronischer Form, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Grafiken, Texte
etc., behält sich die FLAMe games GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden; es sei denn,
die FLAMe games GmbH erteilt dazu dem Auftraggeber seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit die FLAMe games GmbH das Angebot des Auftraggebers nicht
innerhalb der Frist von § 2 annimmt, sind diese Unterlagen ihr unverzüglich zurückzusenden oder, falls digital vorliegend, zu löschen.

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Sofern anwendbar, und wenn nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise der FLAMe games GmbH ab Produktionsstätte ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat per PayPal, Sofortüberweisung, GiroPay oder Kreditkartenzahlung online oder auf das folgende Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nicht zulässig.

    Kontoinhaber: FLAMe games GmbH
    IBAN: DE92 7012 0700 1411 1044 64
    BIC: OBKLDEMXXXX
    Bank: Oberbank AG

  3. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für bzw. das ausgemachte Honorar für eine Bestellung bzw. Dienstleistung sofort nach einer Bestellung bzw. Beauftragung fällig und zahlbar.
  4. Verzugszinsen und Verzugsschaden werden nach § 288 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 6 Zurückbehaltungsrechte

  1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder einer Aufrechnung ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  2. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, sofern der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 7 Lieferzeit, Erfüllungszeit

  1. Der Beginn der von der FLAMe games GmbH angegebenen Lieferzeit bzw. Erfüllungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die FLAMe games GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Die Nutzungsbedingungen, auch Lizenz genannt, werden dem Auftraggeber in der Regel innerhalb eines Angebotes mitgeteilt.
  2. Sofern nicht anders aufgeführt, wird dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht gewährt.

§ 9 Abnahme

  1. Der Auftraggeber hat die Pflicht, eine Abnahme innerhalb von zwei Wochen durchzuführen. Die Frist beginnt mit Beendigung der Arbeiten und der Übergabe an den Kunden.
  2. Die Abnahme kann nicht durch geringfügige Abweichungen, welche die Brauchbarkeit nicht einschränken, abgelehnt werden.

 § 10 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung/ Abnahme der von der FLAMe games GmbH gelieferten Ware bei ihrem Auftraggeber. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

    FLAMe games GmbH